| Stand: 01.11.2006 |
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| 1. |
Geltungsbereich |
| 1.1 |
Für alle Vertragsabschlüsse gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sypro Systemberatungs GmbH. |
| 1.2 |
Unternehmer im Sinne dieser AGB sind insbesondere die Geschäftskunden und Lieferanten der Sypro Systemberatungs GmbH. |
| 2. |
Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen |
| 2.1 |
Sofern der Vertragspartner ebenfalls AGB verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen AGB inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. |
| 2.2 |
An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen. |
| 3. |
Vertragsabschluss, Aufrechnung |
| 3.1 |
Die im Internet, in Prospekten oder ähnlichen Medien enthaltenen Waren stellen lediglich Aufforderungen an den Vertragspartner zur Abgabe eines Angebotes dar. Es ist daher zum Vertragsschluss eine Annahmeerklärung seitens Sypro Systemberatungs GmbH erforderlich. |
| 3.2 |
Der Vertrag kommt im kaufmännischen Verkehr erst durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung bzw. Lieferung zustande. In diesen Fällen wird der Umfang der zu erbringenden Leistungen allein durch die Bestätigung festgelegt, sofern der Inhalt der Bestätigung nicht erheblich von der Bestellung abweicht und der Vertragspartner nicht unverzüglich widerspricht. |
| 3.3 |
Die Aufrechnung gegen Vertragsansprüche der Sypro Systemberatungs GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. |
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| 4. |
Preise und Zahlungsbedingungen |
| 4.1 |
Die Preise gelten ab Lager als Einzelpreise in EURO und beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Alle Preise sind gültig bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Eine abweichende individuelle Vereinbarung bleibt vorbehalten. |
| 4.2 |
Ab einem Warenwert von Euro 150,- erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschland portofrei. Ausgenommen von der portofreien Lieferung sind Geräte mit besonderem Transportaufwand. Die insoweit vom Besteller zu tragenden Speditionskosten werden auf Anfrage gesondert mitgeteilt. Für Bestellungen unter Euro 150,- berechnet die Sypro Systemberatungs GmbH einen pauschalen Kostenanteil in Höhe von Euro 4,90 innerhalb Deutschland zuzüglich ggf. anfallender Nachnahmegebühren. Transportpreise in andere Länder geben wir rechtzeitig vor Versand der Ware bekannt. Die Versand- bzw. Verpackungskosten sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Sypro Systemberatungs GmbH höhere Kosten oder der Vertragspartner geringere Kosten nachweist. |
| 4.3 |
Alle Rechnungen von der Sypro Systemberatungs GmbH sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug von Skonto oder Vergleichbarem. Soweit Schecks entgegengenommen werden, so geschieht dies erfüllungshalber. Die Forderung gilt erst als getilgt, wenn der von Rückgriffsansprüchen unbelastete Gegenwert dem Konto unwiderruflich gutgeschrieben wurde. |
| 4.4 |
Bei Zahlungen per Vorkasse wird Skonto in Höhe von 3% gewährt. Bei Erstbestellungen mit einem Warenwert von über Euro 150,- wird um Vorkasse in Höhe der Hälfte des Warenwertes gebeten. Die Zahlung per Bankeinzug ist bei Vorkasse- und/oder Neukunden bzw. Erstbestellern grundsätzlich nicht möglich. Sofern seitens des Vertragspartners zu verantwortende Rücklastschriften erfolgen, insbesondere weil keine Kontodeckung vorhanden war oder eine falsche Bankverbindung angegeben worden ist, sind die dadurch entstehenden Kosten der Sypro Systemberatungs GmbH zu erstatten. Die Zahlung per Bankeinzug ist für Neukunden oder Erstbesteller nicht möglich. Die Möglichkeit des Bankeinzuges kann von Seiten der Sypro Systemberatungs GmbH jederzeit abgelehnt werden. Ebenso behält sich die Sypro Systemberatungs GmbH das Recht vor, alle Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
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| 4.5 |
Bei Zielüberschreitung berechnet die Sypro Systemberatungs GmbH bankübliche Zinsen, Provisionen, Bearbeitungsgebühren und Spesen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Sypro Systemberatungs GmbH einen höheren Schaden oder der Vertragspartner einen entstandenen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden bleibt hierdurch unberührt. Bei derartigen Zielüberschreitungen erfolgt die weitere Lieferung lediglich per Vorkasse. |
| 4.6 |
Die Sypro Systemberatungs GmbH ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate nach Vertragsabschluss (eine andere Form des Vertragsabschlusses ist auch denkbar) vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 %, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. |
| 4.7 |
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist bei Unternehmern Hannover. |
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| 5. |
Leistungserbringung, Lieferung |
| 5.1 |
Die Sypro Systemberatungs GmbH wird nach Möglichkeit angegebene Lieferzeiten einhalten. |
| 5.2 |
Kommt die Sypro Systemberatungs GmbH mit der Leistung in Verzug, so muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist setzen. Erfolgt auch während der Nachfrist keine Lieferung, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. |
| 5.3 |
Teillieferungen und getrennte Teilrechnungen sind grundsätzlich statthaft; der Vertragspartner darf diese nur zurückweisen, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch den teilweisen Verzug oder die Teillieferung sein Interesse an dem gesamten Vertrag fortgefallen ist. |
| 5.4 |
Sofern die Versendung der Ware auf Verlangen des Vertragspartners erfolgt ist, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist oder zwecks Versendung unserer Versandlager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Sypro Systemberatungs GmbH die Transportkosten übernommen hat. |
| 5.5 |
Höhere Gewalt berechtigt die Sypro Systemberatungs GmbH, die Leistung für die Dauer der Behinderung und eine anschließende Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch bei Leistungshindernissen wie z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen bei der Sypro Systemberatungs GmbH oder Zulieferern, Verzögerung oder Ausbleiben der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder sonstiger Materialien oder unvorhersehbare Ausfälle bei der eigenen Auslieferung, sofern die Sypro Systemberatungs GmbH dieses Leistungshindernis nicht zu vertreten hat. Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche kann der Vertragspartner in diesen Fällen von der Sypro Systemberatungs GmbH die Erklärung verlangen, ob die Sypro Systemberatungs GmbH vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Zeit liefern wird. Erklärt die Sypro Systemberatungs GmbH sich nicht, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. |
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| 6. |
Gewährleistung |
| 6.1 |
Die Gewährleistungsansprüche verjähren bei Vertragsabschlüssen mit Unternehmern in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Bei Vertragsabschlüssen mit Verbrauchern gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für Neuware.
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| 6.2 |
Gewährleistungsrechte gegenüber der Sypro Systemberatungs GmbH sind zunächst beschränkt auf ein zweifaches Recht zur Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die Sypro Systemberatungs GmbH steht insoweit ein Wahlrecht zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Vertragspartner die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen. |
| 6.3 |
Werden Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung, sofern der Fehler auf diese Handlungen zurückzuführen ist. |
| 6.4 |
Die Sypro Systemberatungs GmbH behält sich handelsübliche Abweichungen von Internet- oder Prospektabbildungen vor. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Modell oder Gewicht gelten nicht als Mängel und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus. |
| 6.5 |
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigungen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Vertragspartner oder Dritte verursacht werden sowie Mängel, die durch Überbeanspruchung oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen. |
| 6.6 |
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. |
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| 7. |
Untersuchungs- und Rügepflicht |
| 7.1 |
Der Vertragspartner wird die Ware einschließlich der Dokumentation innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung untersuchen. Er muss offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitteilen. Die Absendung der Mitteilung reicht zur Fristwahrung aus. Sofern offensichtliche Mängel bereits bei der Annahme der Ware ersichtlich sind, sind die Schäden unverzüglich auf dem Frachtbrief in geeigneter Weise zu bescheinigen. |
| 7.2 |
Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 14 Werktagen nach Entdeckung schriftlich gerügt werden, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist. |
| 7.3 |
Bei der Verletzung der vorbezeichneten Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Kaufsache in Ansehnung des betreffenden Mangels als genehmigt. |
| 7.4 |
Etwaige Transportschäden sind direkt beim Transportunternehmer unverzüglich zu reklamieren. Die Ware und die Versandverpackung sind zur Ansicht durch die Sypro Systemberatungs GmbH aufzubewahren. Bei fehlender Ware ist lediglich die Versandverpackung zur Ansicht aufzubewahren. Transportschäden bzw. fehlende Waren sind unverzüglich auf dem Lieferschein zu vermerken. Die Verletzung dieser Pflichten kann zu Schadensersatzansprüchen führen. |
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| 8. |
Haftung |
| 8.1. |
Die Haftung von der Sypro Systemberatungs GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Sypro Systemberatungs GmbH haftet dem Vertragspartner auf das Fünffache des Überlassungsentgelts (sofern dieser Betrag nicht dem vorhersehbaren Schaden entspricht bitte anpassen) sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Überlassung der Kaufsache typischerweise gerechnet werden muss (vorhersehbare Schäden). |
| 8.2. |
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Sypro Systemberatungs GmbH, auch für seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, unbeschränkt auf Vorsatz und Fahrlässigkeit. |
| 8.3. |
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Sypro Systemberatungs GmbH ferner, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei solch einer Verletzung ist die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen. |
| 8.4. |
Die in dieser Bestimmung aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für Mangelfolgeschäden. |
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| 9. |
Eigentumsvorbehalt |
| 9.1. |
Alle Lieferungen der Sypro Systemberatungs GmbH erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. |
| 9.2. |
Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner auf diesen über. |
| 9.3. |
Im Falle der Verbindung oder Weiterverarbeitung der Ware erwirbt die Sypro Systemberatungs GmbH anstelle des bisherigen Alleineigentums, sofern es untergehen sollte, in Höhe des Wertanteils unserer Ware, Miteigentum an dem neu entstehenden Gegenstand. |
| 9.4. |
Bei verschuldeten Zahlungsrückständen sowie bei erheblichen Verletzungen von Sorgfalts- oder Obhutspflichten, ist die Sypro Systemberatungs GmbH nach Setzung einer Nachfrist berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen oder sie auf volle Kosten des Abnehmers jederzeit beim Vertragspartner abzuholen oder abholen zu lassen. |
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| 10. |
Datenschutz |
| 10.1 |
Die Sypro Systemberatungs GmbH weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzes verarbeitet, gespeichert und ausgewertet werden. |
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| 11. |
Widerrufsrecht und Rückgaberecht
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| 11.1 |
Sofern der Vertragspartner Verbraucher ist und ihm ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. nach den Fernabsatzregelungen) zusteht, kann er die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen auf Gefahr und Kosten der Sypro Systemberatungs GmbH innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Damit die Ware ordnungsgemäß und unbeschadet zurückgelangt wird empfohlen einen Umkarton zu verwenden. Die Erstattung erfolgt per Verrechnungsscheck oder Überweisung. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass nach den Fernabsatzregelungen ein Widerrufs bzw. Rückgaberecht nach §312b Abs. 3 Nr. 5 BGB bei Verträgen über die Lieferung von Lebensmitteln und Getränken nicht besteht. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.
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| 11.2 |
Das Rücknahmeverlangen kann vor Rücksendung per Telefon oder in Textform, z.B. per Brief, Fax, Email erklärt werden. Die Rücksendung der Ware wird bei Bedarf und Wunsch von der Sypro Systemberatungs GmbH veranlasst. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe insbesondere unbeschädigter Ware erfolgt unverzüglich eine entsprechende Gutschrift. Die Erstattung erfolgt per Überweisung oder auf Wunsch per Verrechnungsscheck. Bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern), kann die Rückgabe ausschließlich durch ein Rücknahmeverlangen per Telefon oder in Textform, z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. |
| 11.3 |
Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 40,- hat der Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Ab einem Betrag von Euro 40,- erfolgt die Rücksendung auf Kosten der Sypro Systemberatungs GmbH, sofern die Rückholung vorab wie in Punkt 11.2 beschrieben beauftragt wurde. Unfreie Rücksendungen insbesondere aus dem Ausland können nicht angenommen werden. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat an folgende Adresse zu erfolgen: |
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Sypro Systemberatungs GmbH /Versandlager • Jathostraße 1 - 3 • 30916 Isernhagen / Hannover, Tel. 0511-9886089 • Fax 0511-9886497 |
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Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Nahrungsergänzungen sind Lebensmittel und dürfen nach dem Öffnen, nicht zurückgenommen werden. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
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| 12. |
Sonstiges |
| 12.1. |
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. |
| 12.2. |
Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrer Bedingungen werden die Vertragspartner eine rechtswirksame Ersatzregelung treffen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. |
| 12.3. |
Soweit der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten Hannover. |
| 12.4. |
Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. |